Bestellen Sie jetzt Ihre Blühpatenschaft !

Wählen Sie hier in unserem Online-Shop aus, welche Blühpatenschaft Sie wünschen:


Patenschaft für 100 qm Blühstreifen – für 1 Jahr

Die Blühpatenschaft für Einsteiger!

Schon mit kleinem Portemonnaie kann man  Gutes tun.

 

1. Die Patin/der Pate unterstützt durch die Patenschaft den Landwirt für 1 Jahr bei der Bewirtschaftung einer Blühfläche von mindestens 100 qm.

2. Dafür erhält die Patin/der Pate eine Urkunde auf den gewünschten Namen.
3. Die Blühfläche wird mit einer einjährigen Saatgutmischung bestellt. Die Aussaat erfolgt je nach Witterung und Anforderung des Saatguts ab Mitte April bis spätestens zum 31. Mai des Kalenderjahres. Während des gesamten Vertagszeitraums wird auf den Einsatz von Pflanzenschutzmittel und Düngung verzichtet. Der Landwirt haftet nicht für den Aufwuchs der Blühmischung, vor allem wenn Witterungseinflüsse wie Trockenheit, Hagel, Starkregen o. Ä. das Wachstum beeinträchtigen.
4. Die Patin/der Pate wird in unregelmäßigen Abständen per eMail über den Entwicklungsstand der Blühstreifen und eventuell stattfindende Termine informiert.

Blühpatenschaft für einen Blühstreifen von 100 m² für 1 Jahr.

50,00 €

0,50 € /
  • verfügbar

Patenschaft für 100 qm Blühstreifen – für 3 Jahre

Die Blühpatenschaft für Fortgeschrittene!

3 Jahre die Natur unterstützen = ein Zeichen setzten für die Zukunft.

 

1. Die Patin/der Pate unterstützt durch die Patenschaft den Landwirt für 3 Jahre bei der Bewirtschaftung einer Blühfläche von mindestens 100 qm.

2. Dafür erhält die Patin/der Pate eine Urkunde auf den gewünschten Namen.
3. Die Blühfläche wird mit einer einjährigen Saatgutmischung bestellt. Die Aussaat erfolgt je nach Witterung und Anforderung des Saatguts ab Mitte April bis spätestens zum 31. Mai des Kalenderjahres. Während des gesamten Vertagszeitraums wird auf den Einsatz von Pflanzenschutzmittel und Düngung verzichtet. Der Landwirt haftet nicht für den Aufwuchs der Blühmischung, vor allem wenn Witterungseinflüsse wie Trockenheit, Hagel, Starkregen o. Ä. das Wachstum beeinträchtigen.
4. Die Patin/der Pate wird in unregelmäßigen Abständen per eMail über den Entwicklungsstand der Blühstreifen und eventuell stattfindende Termine informiert.

Blühpatenschaft für einen Blühstreifen von 100 m² für 1 Jahr.

150,00 €

0,50 € /
  • verfügbar

Patenschaft für 100 qm Blühstreifen – für 5 Jahre

Die Blühpatenschaft für Profis!

Mit einer 5-jährigen Patenschaft tragen Sie nachhaltig und langfristig zum Erhalt der Artenvielfalt bei.

 

1. Die Patin/der Pate unterstützt durch die Patenschaft den Landwirt für 5 Jahre bei der Bewirtschaftung einer Blühfläche von mindestens 100 qm.

2. Dafür erhält die Patin/der Pate eine Urkunde auf den gewünschten Namen.
3. Die Blühfläche wird mit einer einjährigen Saatgutmischung bestellt. Die Aussaat erfolgt je nach Witterung und Anforderung des Saatguts ab Mitte April bis spätestens zum 31. Mai des Kalenderjahres. Während des gesamten Vertagszeitraums wird auf den Einsatz von Pflanzenschutzmittel und Düngung verzichtet. Der Landwirt haftet nicht für den Aufwuchs der Blühmischung, vor allem wenn Witterungseinflüsse wie Trockenheit, Hagel, Starkregen o. Ä. das Wachstum beeinträchtigen.
4. Die Patin/der Pate wird in unregelmäßigen Abständen per eMail über den Entwicklungsstand der Blühstreifen und eventuell stattfindende Termine informiert.

Blühpatenschaft für einen Blühstreifen von 100 m² für 1 Jahr.
250,00 € 1

225,00 €

0,45 € /
  • verfügbar

Große Patenschaft für 500 qm Blühstreifen – für 5 Jahre

Die Blühpatenschaft für Firmen und Vereine!

Große können Großes bewirken.

 

1. Die Patin/der Pate unterstützt durch die Patenschaft den Landwirt für 5 Jahre bei der Bewirtschaftung einer Blühfläche von mindestens 500 qm.

2. Dafür erhält die Patin/der Pate eine Urkunde auf den gewünschten Namen. Sponsoring, Werbung mit Ihrem Firmenlogo sowie Sonderkooperationen sind möglich.
3. Die Blühfläche wird mit einer einjährigen Saatgutmischung bestellt. Die Aussaat erfolgt je nach Witterung und Anforderung des Saatguts ab Mitte April bis spätestens zum 31. Mai des Kalenderjahres. Während des gesamten Vertagszeitraums wird auf den Einsatz von Pflanzenschutzmittel und Düngung verzichtet. Der Landwirt haftet nicht für den Aufwuchs der Blühmischung, vor allem wenn Witterungseinflüsse wie Trockenheit, Hagel, Starkregen o. Ä. das Wachstum beeinträchtigen.
4. Die Patin/der Pate wird in unregelmäßigen Abständen per eMail über den Entwicklungsstand der Blühstreifen und eventuell stattfindende Termine informiert.

Blühpatenschaft für einen Blühstreifen von 100 m² für 1 Jahr.

1.125,00 €

0,45 € /
  • verfügbar